FAQ

Nachfolgend sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Initiative „22 Uhr – Licht aus“ zusammengefasst.

Was ist „22 Uhr – Licht aus“?

„22 Uhr – Licht aus“ (kurz „22 Uhr“) ist eine Initiative, die am 16. Mai 2022 – am Internationalen Tag des Lichts – an den Start ging. Initiiert wurde sie von den „Paten der Nacht“, der derzeit größten gemeinnützigen Organisation im deutschsprachigen Raum zum Thema Lichtverschmutzung.

Das Vorhaben richtet sich ausschließlich an Unternehmen im deutschsprachigen Raum und dient der Eindämmung der Lichtverschmutzung durch freiwillige Abschaltung von Werbebeleuchtung bis spätestens um 22 Uhr (für den Rest der Nacht bis 6 Uhr morgens). Das spart Ressourcen, reduziert den CO2-Ausstoß und macht die Nächte wieder etwas dunkler. Denn die Negativfolgen für Umwelt, Mensch und Natur durch das viele nächtliche Kunstlicht sind enorm.

Kosten für die Teilnahme: siehe HIER

Wer kann bei „22 Uhr – Licht aus“ teilnehmen?

Teilnehmen kann jede Firma im deutschsprachigen Raum, die sich bereiterklärt:

Freiwillig die gesamte im Freien sichtbare Werbebeleuchtung an ihrem Gebäude abzuschalten. Und zwar so früh wie möglich – spätestens jedoch um 22 Uhr (für den Rest der Nacht bis 6 Uhr morgens).

Falls keine derartige Werbebeleuchtung vorhanden ist und dies fortan auch so bleiben soll, ist eine Teilnahme ebenso möglich.

Werden diese Kriterien erfüllt, wird die betreffende Firma namentlich (inklusive dem Firmenstandort, Firmenlogo und Internetadresse) im Firmenverzeichnis dieser Internetseite eingetragen. Ergänzt ist der Eintrag durch ein Statement der jeweiligen Firma, wieso entschieden wurde, bei „22 Uhr“ mitzumachen. Zudem erscheint sie mit ihrem Firmen-Standort in einer interaktiven Karte (Open Street Map).

Die Firma bekommt, solange die Abschaltung nach den Vorgaben beibehalten wird, ein entsprechendes Zertifikat als Bescheinigung (ähnlich z.B. dem „Blauen Engel“). Dieses kann das Unternehmen zu Marketingzwecken frei nutzen.

Muster-Zertifikat
(hier in der Variante: Abschaltung bereits um 19 Uhr)

Ausnahme-Regelungen:

Es gibt einige Firmen – wie beispielsweise Supermärkte, Gartencenter, Restaurants usw. – die bis 22 Uhr für ihre Kunden geöffnet haben. Das Außenlicht/Werbelicht wird dann erst einige Zeit danach (wenn die letzten Kunden und/oder Mitarbeiter das Haus/Gelände verlassen haben) abgeschaltet. Für speziell solche Firmen greift eine Ausnahme-Regelung in Form einer 30-minütigen Karenzzeit (maximal 60 Minuten). Das bedeutet: die gesamte im Freien sichtbare Werbebeleuchtung muss dann bis 22.30 Uhr (spätestens 23 Uhr) ausgeschaltet sein.

Sonderfall: Apotheken mit Notdienst:
Üblicherweise haben Apotheken nur etwa einmal im Monat (oder noch seltener) Notdienst und müssen dann ihre Beleuchtung/Werbebeleuchtung und/oder das rote Apotheken-Logo die Nacht über eingeschaltet haben. Im Verhältnis zu den Nicht-Notdienst-Tagen ist das so wenig, dass Apotheken bei diesem Projekt trotzdem dabei sein können (sofern an diesen Nicht-Notdienst-Tagen die Werbebeleuchtung um spätestens 22 Uhr ausgeschaltet ist).

Was ist der größte Vorteil für teilnehmende Firmen?

Mit keiner anderen Maßnahme kann ein Unternehmen seinen Kunden effektiver und direkt sichtbar praktizierten Umwelt- und Klimaschutz vor Augen führen wie durch Abschalten von nächtlicher Werbebeleuchtung.

Da immer mehr Menschen bei ihren Kaufentscheidungen bewusst darauf achten, ob und in welcher Form sich ein Unternehmen aktiv für den Umwelt-, Natur- und/oder Artenschutz einsetzt, führt die Teilnahme an „22 Uhr – Licht aus“ zu einem Imagegewinn.

Weitere Vorteile lesen Sie HIER.

Was genau gilt als Werbebeleuchtung?

Im Sinne der Initiative „22 Uhr – Licht aus“ gilt als Werbebeleuchtung (die spätestens um 22 Uhr abgeschaltet sein muss) jede im Freien sichtbare Art von Werbebeleuchtung, wie beispielsweise:

  • Angestrahlte oder selbstleuchtende Logos, Werbeschilder, Produkte …
  • Selbstleuchtende Werbepylone, angestrahlte Werbe-Schaukästen
  • Schaufenster-Beleuchtung
  • Angestrahlte Verkaufs-Produkte im Freien (z.B. bei Autohäusern die Fahrzeuge, die zum Verkauf stehen)
Darunter fallen also zum Beispiel auch in der Nacht mit Scheinwerfern angestrahlte Autos eines Autohauses. Oder die Beleuchtung einer Fassade, auf der ein Werbeschild montiert oder aufgemalt ist.

Was ist mit Firmen, die bis weit nach 22 Uhr offen haben?

Diskotheken, Schnellrestaurants, Tankstellen, … Es gibt Firmen, die für ihre Kunden bis Mitternacht oder sogar die ganze Nacht hindurch geöffnet haben. Für diese Firmen ist nachvollziehbar, dass ein leuchtendes Logo oder die ausgeleuchtete Auslage im Schaufenster potenziellen Kunden signalisiert, dass sie noch geöffnet haben. Ist eine solche Firma nicht bereit, die gesamte im Freien sichtbare Werbebeleuchtung trotz längerer Öffnungszeit abzuschalten, kann diese leider nicht teilnehmen.

Was diese Firmen aber unabhängig davon tun können, ist das Reduzieren/Optimieren ihrer im Freien sichtbaren (Werbe-)Beleuchtung. Tipps, was man alles an nächtlichen Kunstlichtquellen verbessern kann, findet man auf der Internetseite der Paten der Nacht.

Welche Kosten entstehen?

Die Eintragungsgebühr beträgt pro Firmenstandort 50 Euro.

In der Gebühr enthalten sind:

  • Der namentliche Eintrag in das Firmenverzeichnis auf dieser Internetseite mit Verknüpfung der Standortdaten in der integrierten Open-Street-Map
  • Eine Webvisitenkarte (mit Name, Adresse, Branche, Link zur Firmen-Internetseite) und dem persönlichen Statement bezüglich der Motivation zum frühzeitigen Abschalten und Dabeisein beim Projekt
  • Ein auf den Firmenstandort ausgestelltes Umweltschutz-Zertifikat (Aussteller: Paten der Nacht) zur freien Nutzung. Das Zertifikat ist in die Webvisitenkarte intgeriert. Es ist für das Kalenderjahr ausgestellt, in dem die Eintragung veröffentlicht wird. Verlängerungen für die folgenden Kalenderjahre sind auf Anfrage möglich.
  • Optimierung der Webvisitenkarte bzgl. Suchmaschinen und Social Media (bei Facebook wird ein „Wir sind dabei“-Bild bei Postings sichtbar)

Bei erhöhtem Aufwand oder Sonderwünschen bzgl. der Eintragungsinhalte usw. erhöht sich die Gebühr entsprechend. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die zeitgleich mehrere ihrer Firmen-Standorte eintragen lassen wollen und/oder individuelle Anpassungen und Erweiterungen bzgl. Inhalt, Layout oder Struktur ihrer Firmeneinträge haben möchten.

Auf Wunsch werden für teilnehmende Unternehmen auch individualisierte Marketing-Unterlagen erstellt (wie z.B. Plakate, Aufkleber, gerahmte Zertifikate).

Die Rechnungsstellung erfolgt über die gemeinnützige Organisation Paten der Nacht gGmbH.

Freiwillig kann über die Grundgebühr hinaus natürlich auch eine Spende an die Paten der Nacht getätigt werden, um das Projekt „22 Uhr“ ganz allgemein oder auch die Paten der Nacht zu unterstützen.

Die Spendenkonto-Nummer der Paten der Nacht gGmbH lautet:
IBAN: DE77 7112 0077 0030 8213 19

Laufende Kosten:

Diese entstehen den teilnehmenden Firmen nur, wenn das erteilte Umweltschutz-Zertifikat für den jeweiligen Firmenstandort für ein weiteres Kalenderjahr (mit aktualisiertem Ausstellungs-Datum) verlängert werden soll. Pro Neuausstellung und Standort fallen dafür 30 Euro an Gebühren an. Natürlich muss dazu die Werbelicht-Abschaltung noch immer die Teilnahme-Kriterien dieses Projekts erfüllen, kann aber z.B. auch weiter verbessert worden sein  (z.B. eine noch frühere Abschaltung als bislang, o.ä.)

Stand: 12. Januar 2024

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